Ziele und Aufgaben der Gesellschaft
bestehen darin:
Forschungen zur Erhaltung des Wildes und seiner Lebensräume, zu seiner Bewirtschaftung in
umweltangemessenen, ökologisch vertretbaren Populationsgrößen sowie zur Pflege und
Entwicklung des Jagdwesens im gesamtgesellschaftlichen Interesse anzuregen, zu fördern
und durchzuführen; wobei die Bestimmungen des Grundgesetzes zu, berücksichtigen sind;
in der Wildtier- und Jagdforschung tätigen Personen Möglichkeiten zum Meinungs- und
Erfahrungsaustausch zu bieten und ihre Interessen zu vertreten;
die Interessen von Wild, Jagd und Jägern im staatlichen Rahmes wie bei der Erarbeitung von
Gesetzesvorlagen oder bei umweltbeeinflussenden Wirtschaftsmaßnahmen als wissenschaftliches
Fachgremium durch Gutachten und Stellungnahmen zu unterstützen;
interessierten staatlichen Stellen, den Landesjagdverbänden, Betrieben, wissenschaftlichen
Einrichtungen und Vereinigungen, den Biosphärenreservaten, Natur- und Nationalparks als
Partner bei der Einleitung und Durchführung jagd- und wildtierbezogener Forschung zu dienen;
neue wissenschaftliche Erkenntnisse durch Publikationen, Vortragsveranstaltungen und Seminare
schnell in die Praxis überzuleiten;
die wildbiologische und jagdwissenschaftliche Ausbildung an den Bildungsstätten zu unterstützen
und die Weiterbildung der Jäger und Naturfreunde zu fördern;
durch Mitarbeit in internationalen und überregionalen Gremien wissenschaftliche Zusammen-
arbeit auf den vertretenen Fachgebieten zu fördern und zu pflegen.